Politik
LINKE begrüßt Schiedsklausel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Klaus Ernst MdB
Europa (Quelle: Pixabay CC0 Creative Commons)
GDN -
Möglicherweise ist das Urteil auch mit Blick auf den Energiecharta-Vertrag relevant. Auf Grundlage dieses Vertrages wird Deutschland vom schwedischen Konzern Vattenfall auf über vier Milliarden Euro Schadensersatz verklagt.
“Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem die Schiedsklausel in dem Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das bestätigt unsere Ablehnung und unsere Befürchtungen gegen diese Art von Schiedsgerichten. Das Urteil ist insbesondere von Bedeutung, da es gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der fast 200 Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten mit ähnlichen Klauseln in Frage stellt“, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des EUGH. Ernst weiter:
“Möglicherweise ist das Urteil auch mit Blick auf den Energiecharta-Vertrag relevant. Auf Grundlage dieses Vertrages wird Deutschland vom schwedischen Konzern Vattenfall auf über vier Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Die Entscheidung steht in Kürze an. Darüber hinaus ist Ende letzten Jahres bekannt geworden, dass weitere Unternehmen den Energiecharta-Vertrag genutzt haben, um ein Konsultationsverfahren bei der Bundesrepublik Deutschland anhängig zu machen.
Es ist gut, dass Belgien auch die Vereinbarkeiten von CETA mit europäischem Recht überprüfen lässt.
DIE LINKE wird weiterhin alles dafür tun, dass diese unrechtmäßige Paralleljustiz für Konzerne beendet wird. In einem ersten Schritt werden wir im Wirtschaftsausschuss einen Bericht der Bundesregierung verlangen, welche Konsequenzen sie aus diesem Urteil zu ziehen gedenkt.“
DIE LINKE wird weiterhin alles dafür tun, dass diese unrechtmäßige Paralleljustiz für Konzerne beendet wird. In einem ersten Schritt werden wir im Wirtschaftsausschuss einen Bericht der Bundesregierung verlangen, welche Konsequenzen sie aus diesem Urteil zu ziehen gedenkt.“
weitere Informationen: https://linksfraktion.de
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.