Vermischtes

OLG München bleibt bei Platzvergabe im NSU-Prozess hart

Justitia
(Quelle: Dierk Schaefer, Lizenztext: dts-news.de/cc-by)
GDN - Das Oberlandesgericht München (OLG) will kurz vor Beginn des NSU-Prozesses am 17. April weiterhin keinen der 50 festen Journalisten-Plätze an türkische Medien vergeben. Das sorgt jetzt für scharfe Kritik aus der CSU.
Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte der "Bild-Zeitung" (Mittwochausgabe): "Das ist beschämend und angesichts der Bedeutung des Prozesses völlig unverständlich." Innenexperte Mayer schlägt vor, die zusätzlichen Zuschauerplätze im Gerichtssaal zu reduzieren, um mehr Platz für Pressevertreter zu schaffen. Mayer sagte der "Bild-Zeitung": "Das Gericht sollte zehn der 50 festen Zuschauerplätze für ausländische Medien reservieren, besonders für die türkische Presse." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle NSU haben türkische Wurzeln. Unterdessen ist beim Bundesverfassungsgericht eine erste Beschwerde gegen die Zugangsregelungen zum NSU-Prozess in München eingegangen. Dabei geht es allerdings nicht um die Zugangsbeschränkungen für ausländische Journalisten, sondern für normale Zuschauer: Die müssen nämlich Personalausweis oder Reisepass mitbringen, welcher auf Anordnung des Gerichtes vor Ort kopiert wird. Eine in Deutschland lebende Türkin sieht darin ihre Grundrechte verletzt. Daran ändert offensichtlich auch nichts die Tatsache, dass das Gericht die Fotokopien nach eigenen Angaben stets am nächsten Tag vernichten will.
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