Vermischtes

EU-Kommission will irreführende Kosmetik-Werbung verbieten

Puder
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - "Falten weg über Nacht" - solche übertriebenen und irreführenden Werbesprüche für Kosmetik-Artikel will die EU-Kommission verbieten. Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission.
"Werbeaussagen müssen für den durchschnittlichen Endverbraucher klar und verständlich sein", heißt es laut "Bild-Zeitung" in dem Verordnungsentwurf. So müssten Werbeaussagen über eine bestimmte Eigenschaft eines Kosmetik-Produkts "durch hinreichende und überprüfbare Nachweise belegt werden". Es soll auch nicht mehr mit Eigenschaften eines bestimmten Bestandteils der Kosmetik geworben werden, wenn das Endprodukt diese Eigenschaft nicht besitzt. Außerdem muss die Konzentration beworbener Bestandteile der Kosmetika so hoch sein, dass sie auch eine Wirksamkeit entfalten können. Nach dem Plan der EU-Kommission darf die Kosmetik-Werbung auch nicht mehr der Eindruck erwecken, dass eine Kosmetik eine "einzigartige" Wirkung hat, wenn andere Produkte genauso wirken.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.