Auto/Motor

Union erwägt Einschränkung des Verbandsklagerechts wegen Umwelthilfe

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Union erwägt, die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen erheblich einzuschränken. Hintergrund ist die Debatte um die klagefreudige Deutsche Umwelthilfe (DUH).
"Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Solche Kriterien habe die Union bei der sogenannten Musterfeststellungsklage bewusst durchgesetzt. Denn: "Prozesse und Abmahnungen dürften nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein." So kann die DUH aktuell keine Musterklage-Verfahren führen, da sie nicht alle Kriterien erfüllt. Klageberechtigt sind Verbände nur, wenn sie etwa nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen erhalten. Bei der Umwelthilfe steuern indes Gelder von Unternehmen 23 Prozent zum DUH-Haushalt bei, wie aus ihrem Jahresbericht hervorgeht. Allerdings ist die DUH gemäß der Kriterien im Unterlassungsklagen-Gesetz als sogenannte "qualifizierte Einrichtung" beim Bundesamt für Justiz gelistet und kann somit von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und Verstöße gegen den Verbraucherschutz gerichtlich verfolgen. Kritiker bezeichnen den Verein wegen der zahlreichen Verfahren als "Abmahnverein", der Bußgelder kassiere. Die Einnahmen, die die DUH auf diese Weise generiert, belaufen sich laut ihrem aktuellen Jahresbericht auf rund 2,2 Millionen Euro. Das sind 26 Prozent ihres Jahresetats von etwa 8,3 Millionen Euro. Dieser Umstand weckt bei Kritikern Zweifel an der Unabhängigkeit der DUH. Wettbewerber dürften solche Organisationen nicht instrumentalisieren, so Winkelmeier-Becker. "Deshalb sind an dieser Stelle mehr Transparenz und einschränkende Regelungen zu diskutieren, um finanzielle Abhängigkeiten zu vermeiden", sagte die CDU-Politikerin. Es müsse etwa "überdacht werden, ob Anforderungen an die innere Verfasstheit solcher Organisationen, die sehr gezielt auf politische Diskussionen Einfluss nehmen, sich nicht stärker an offenen und demokratischen Strukturen orientieren müssen".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.