Politik

CDU-Innenexperten prüfen Entzug der Staatsmittel für Flüchtlingsräte

CDU-Logo
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - CDU-Innenexperten erwägen, den Flüchtlingsräten die staatliche Unterstützung zu streichen. "Wir betreiben in Deutschland hohen Aufwand um sicherzustellen, dass Schutzbedürftige auch wirklich Schutz erhalten. Wenn unser Rechtsstaat in mehreren Prüfungsinstanzen aber festgestellt hat, dass jemand keine humanitäre Hilfe benötigt, muss diese Person unser Land auch wieder verlassen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), der "Welt" (Donnerstagsausgabe).
Es sei nicht hinnehmbar, wenn einzelne sogenannte Flüchtlingsinitiativen den Rechtsstaat missachteten und zur Verhinderung von Abschiebungen beitrügen. "Das gilt erst recht, wenn solche privaten Zusammenschlüsse Steuermittel unseres Gemeinwesens erhalten und dann gegen rechtkräftig getroffene Entscheidungen eben dieses Gemeinwesens agieren. Wenn es daher belastbare Belege gibt, dass eine Initiative Abschiebungen be- oder verhindert, muss die staatliche Unterstützung gestrichen werden", so der CDU-Politiker weiter. Mit dem gerade vorgelegten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" würden schon konkrete Schritte in diesem Sinne gegangen. "Danach soll die individuelle Beeinträchtigung von Abschiebungen zum Beispiel durch Veröffentlichung oder Weitergabe von einschlägigen Informationen unter Strafe gestellt werden", sagte Middelberg. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte: Angesichts der vielen gescheiterten Abschiebungsversuche sei er "der Meinung, dass insbesondere die Arbeit der Flüchtlingsräte kritisch hinterfragt werden" müsse. "Die Flüchtlingsräte in fast allen Bundesländern erhalten finanzielle Mittel für ihre Projektarbeit vom jeweiligen Land, weit überwiegend auch vom Bund und auch von der EU", so der CDU-Politiker weiter. Neben der Frage nach der Strafandrohung im Einzelfall aufgrund der Verhinderung von Abschiebungen müsse man "folglich auch die Frage stellen, ob wir Steuermittel dafür ausgeben wollen, wenn die Durchsetzung unserer Rechtsordnung behindert wird", sagte Frei der "Welt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.