Finanzen

Wirtschaftsverbände kämpfen gegen Änderung der Erbschaftsteuer

GDN - Die Wirtschaftsverbände wollen das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen, dass das existierende Erbschaftsteuerrecht nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. In ihren Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht erinnern der Industrieverband BDI und der Handwerksverband ZDH daran, dass die Verfassungsrichter selbst in ihrem Urteil von 2006, der Basis für die schwarz-rote Reform, eine Privilegierung aus Gemeinwohlgründen zugelassen hatte.
Die Stellungnahmen liegen dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) vor. Das Bundesverfassungsgericht wird noch in diesem Jahr über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs entscheiden, der die Verschonung von Betriebsvermögen als verfassungswidrig einstuft. Auch die EU-Kommission empfehle, dass das Steuersystem "einer vernünftigen Vorbereitung der Unternehmensübertragung nicht im Wege steht", argumentiert der ZDH. Beide Verbände erinnern daran, dass die Verfassungsrichter selbst im Jahr 2006 Privilegien aus Gemeinwohlgründen zugelassen hatten. Die Verschonung des Betriebsvermögens diene dem Erhalt von Arbeitsplätzen, so die Verbände. Der Bundesfinanzhof hatte auch kritisiert, dass Unternehmer über Gestaltungsmodelle wie die "Cash GmbH" Privatvermögen in Betriebsvermögen umwandeln und damit steuerfrei erben können. Diese Kritik weist der BDI zurück. "Den Gestaltungsmissbrauch kann der Gesetzgeber unterbinden", heißt es in seiner Stellungnahme. Für das Jahressteuergesetz 2013 habe der Bundesrat bereits Vorlagen geliefert, erinnert der BDI. Das Gesetz kam jedoch wegen Wahlkampfstreitereien der Bundestags-Koalition und des rot-grün dominierten Bundesrates nicht zustande.
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