Vermischtes

NSU-Prozess: Verteidigung beantragt erneut Aussetzung der Verhandlung

Beate Z. im OLG München beim NSU-Prozess
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Am dritten Verhandlungstag des NSU-Prozesses haben die Anwälte der Verteidigung zahlreiche Anträge gestellt - darunter erneut die Aussetzung des Verfahrens. Als Begründung hieß es, die Ankläger stünden der Angeklagten Beate Z. nicht mit der gebotenen Neutralität gegenüber.
Deshalb sollten Bundesanwalt Herbert Diemer und seine Kollegin Anette Greger abgelöst werden. Der Verteidigung würden zudem noch nicht alle notwendigen Akten vorliegen - zum Beispiel die Unterlagen der Landesstaatsanwaltschaften. Ein weiterer Antrag zielte ebenfalls auf Aussetzung der Hauptverhandlung, gegebenenfalls eine Unterbrechung von drei Wochen, weil die Verteidigung Einsicht in die Vernehmungsprotokolle verschiedener Untersuchungsausschüsse aus Thüringen und Bayern nehmen müsse. Dazu kamen Wortgefechte zwischen Richtern und Verteidigern, auch wurden Wortmeldungen der Anwälte von Beate Z. mit Gelächter im Saal des Oberlandesgerichtes in München begleitet. Ein Verteidiger forderte daraufhin ein Lachverbot. Auch Kritik an den Medien wurde laut: Die Berichterstattung über den Prozess würde die Unschuldsvermutung missachten - daher sei ein faires Verfahren am OLG München nicht mehr möglich. Der Hauptangeklagten wird vorgeworfen in zehn Fällen "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" Menschen getötet zu haben, heißt es in der Anklageschrift, welche am Dienstag verlesen wurde. Zudem sei sie Mitglied einer Vereinigung, die "Mord und gemeingefährliche Straftaten" beging, um die Bevölkerung auf "erhebliche Weise einzuschüchtern" und den Staat "erheblich zu schädigen". Beate Z. sei "jeweils an der Planung und Vorbereitung" der Taten beteiligt gewesen und habe so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet.
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