Politik

SPD macht Druck bei bundesweitem Volksentscheid

GDN - Die SPD macht noch vor der Bundestagswahl Druck, bundesweite Volksentscheide auf den Weg zu bringen. In einem Gesetzentwurf, der der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vorliegt, fordert sie, Volksentscheide im Grundgesetz zu verankern.
Mitte Juni soll über den Entwurf im Bundestag debattiert werden. Er sieht auch ein "volksbegehrtes Referendum" vor. Danach kann ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz per Volksentscheid wieder aufgehoben werden, wenn eine Million Wahlberechtigte das beantragen. "Die Bürger wollen heute nicht mehr darauf beschränkt sein, alle vier Jahre die politische Grundrichtung zu bestimmen, sondern wollen auch dazwischen punktuell über wichtige Fragen entscheiden", sagte Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, der Zeitung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP machte sich ebenfalls dafür stark, bundesweite Volksentscheide zu ermöglichen. "Die FDP ist dafür, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid im Grundgesetz einzuführen", sagte die Ministerin. So sehe es das Wahlprogramm der Partei vor. "In einer gereiften Demokratie sollen die Bürger auch über die Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten", sagte die Justizministerin. Auch die Grünen sind für die Einführung von Volksentscheiden. "Bürgerbeteiligung ist ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Demokratien", sagte Volker Beck, Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Allerdings müsse eine Demokratie "gleichzeitig verhindern, dass Volksinitiativen dazu missbraucht werden, Stimmung gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu machen und menschenfeindliche Ressentiments zu schüren", sagte Beck weiter. Verhindert wird die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene bisher durch die Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), machte klar, dass die Union daran festhalten will. "Ich bin ein großer Anhänger der repräsentativen Demokratie. Volksentscheide auf Bundesebene sind für mich keine bessere Lösung", sagte Grosse-Brömer der Zeitung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.