Vermischtes

Haribo muß Schadenersatz zahlen

Urteil Oberlandesgericht Hamm

GDN - Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm muß der Süßwarenhersteller HARIBO einem 44-jährigem Mann aus Bielefeld Schadenersatz zahlen und für die Kosten der erforderlichen Zahnbehandlung aufkommen.
Nachdem ein 44-järiger Mann aus Bielefeld in eine Süßigkeitentüte mit kleinen Fruchtgummi Colafläschchen griff, biss dieser plötzlich auf einen harten Gegenstand. Der Biss des Mannes auf den Fremdkörper hatte zufolge, dass zwei Zähne stark beschädigt wurden, so dass diese überkront werden mussten. Der Mann zog vor Gericht und verklagte die herstellende Firma ''Haribo' auf Schadenersatz. Vor dem 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm kam es nun am 23.05.2013 zu einem Urteil.
Aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen, welcher bestätigte, dass es sich bei dem Fremdkörper in den Fruchtgummis um Partikel von Putzmaterialien handelt, welche bei der Herstellung von Gelatine ins Fruchtgummi geraten sein muß, und auch solche Zahnschäden herbeiführen kann, befand das Oberlandesgericht Hamm den 44-järigen Bielefelder im recht. Die produzierende Süßwarenfirma ''Haribo'' muß dem Mann nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000€ zahlen und wird insbesondere dazu verpflichtet die Behandlungskosten der Zähne zu ersetzen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.