Politik

Bundesrechnungshof will gegen Kostenexplosionen vorgehen

GDN - Angesichts erheblicher Mängel bei teuren Großprojekten überarbeitet der Bundesrechnungshof seine Leitsätze für die Bundesbehörden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus".
Bei der Kontrolle von 40.000 Maßnahmen stellten die Rechnungsprüfer fest, dass in fast 85 Prozent der Fälle die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung gar nicht stattgefunden habe. Deshalb lässt Rechnungshof-Präsident Dieter Engels in seiner Eigenschaft als "Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung" die entsprechenden Leitsätze überarbeiten. Jedes öffentliche Projekt muss nach der Bundeshaushaltsordnung vor Baubeginn oder Bestellung daraufhin untersucht werden, ob es sich wirtschaftlich realisieren lässt. "Wir müssen aber feststellen, dass die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vielen Projekten einfach ausfällt", sagte ein Rechnungshof-Sprecher "Focus". "Und selbst wenn sie vorgenommen wird, kommt es oft zu methodischen Fehlern. Deshalb sind wir dabei, unsere Empfehlungen an alle Bundesbehörden zu überarbeiten." Die neuen Handreichungen würden "in Kürze" veröffentlicht. Experten führen die erheblichen Kostenexplosionen der jüngsten Zeit laut "Focus" unter anderem auf den Wegfall der Baupreisverordnung zum 1. Juli 1999 zurück. Seitdem könnten staatliche Bauprojekte nicht mehr von Preisprüfern begutachtet werden. Dies nannte der Präsident des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen, Detlef Klose, in "Focus" "ein Unding". Gerade bei Bauprojekten sei das Einsparpotential durch eine Preisprüfung besonders hoch. Statistiken seines Verbandes hätten ergeben, dass sich die Kosten im Schnitt um zwölf Prozent senken ließen - in Einzelfällen um bis zu 50 Prozent. "Es ist unbedingt nötig, dass die Baupreisverordnung wieder in Kraft gesetzt wird", so Klose. Anders ließe sich Steuerverschwendung nicht bekämpfen. Die Preiskontrollen auch außerhalb des Bausektors nehmen laut "Focus" ab. Die Zahl der bei den Bundesländern angestellten Preisprüfer sank in den vergangenen zehn Jahren bundesweit um 40 Prozent.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.