Finanzen

Gutachten: Verfassungsgericht müsste Euro-Austritt erzwingen

Euroscheine
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht nach einem Gutachten seines früheren Richters Udo Di Fabio die Bundesregierung zum Austritt aus der Währungsunion zwingen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) in ihrer Montagsausgabe.
Der Juraprofessor, der in Karlsruhe für das Europarecht zuständig war, hat im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen die Grenzen einer Währungs- und Wirtschaftsunion untersucht. In der übernächsten Woche (11./12. Juni) will das höchste Gericht über etliche Klagen gegen den Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und den Fiskalpakt verhandeln und dabei vor allem die Anleihekäufe der EZB für den Euro prüfen. Die EZB hat bislang für mehr als 210 Milliarden Euro Anleihen von Euro-Krisenländern gekauft. Um das Prinzip der Eigenverantwortung in den Krisenländern zu stärken, spricht sich Di Fabio für Regeln über eine geordnete Staateninsolvenz aus. Denkbar seien auch Vorkehrungen für einen Ausschluss von Staaten aus der Währungsunion und die vorübergehende Einführung einer nationalen Parallelwährung mit Abwertungsspielräumen. Die von Deutschland und Frankreich angestrebte Wirtschaftsregierung dürfe der EU-Kommission oder dem Ministerrat in Brüssel keine Durchgriffsmöglichkeit auf den deutschen Bundeshalt und keine konkreten Anweisungen über Einnahmen oder Ausgaben erlauben. Eine zentrale Bankenaufsicht kann dem Gutachten zufolge in Europa nur über eine Änderung der europäischen Verträge eingeführt werden, berichtet die F.A.Z. Werde die Aufsicht bei der EZB angesiedelt, fürchtet Di Fabio allerdings einen "massiven Zielkonflikt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.