Finanzen

Umfrage: Deutsche wollen nicht länger für energieintensive Industrie zahlen

GDN - Die Deutschen haben kein Verständnis für die Entlastung der energieintensiven Unternehmen von der Ökostrom-Subvention (EEG-Umlage): 78 Prozent sind dagegen, dass energieintensive Unternehmen keinen Preisaufschlag auf ihre Stromrechnung für Solar- und Windenergie zahlen müssen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Forsa unter 1003 Befragten im Auftrag von "Handelsblatt-Online".
Die Befragten fordern, dass energieintensive Unternehmen genauso wie Privatverbraucher die volle Ökostrom-Umlage zahlen sollten. Unternehmen können für ihre deutschen Standorte eine Befreiung von der Subvention für erneuerbare Energien beantragen. Damit soll ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Derzeit sind auf diese Weise 2.245 Firmenstandorte von der Umlage ausgenommen. Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer Wirtschaftsvereinigung Metalle, beobachtet eine Verzerrung der Diskussion um die Kostenbelastung durch die Energiewende. Es sei nicht richtig, dass die Industrie "weitgehend von der Zahlung der Umlagen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz befreit ist", sagte Kneer gegenüber "Handelsblatt-Online". Tatsächlich seien weniger als zehn Prozent der Metallindustrie, mit Ausnahme der Eisenunternehmen, von der Reduzierung der Ökostrom-Umlage überhaupt betroffen. "Eine künstliche Trennung zwischen Bürgern und Industrie führt zu einer destruktiven Verteilungsdebatte", warnte Kneer. Die energieintensiven Unternehmen können auf die wenigste Unterstützung bei Arbeitern zählen. Laut der Forsa-Umfrage wollen 86 Prozent der Arbeiter die Umlagebefreiung abschaffen, sie sind damit die kritischste Gruppe. Bei den Angestellten wollen 82 Prozent die Privilegierung streichen. Am meisten Verständnis haben die Selbstständigen, von ihnen finden 27 Prozent die Sonderregelung in Ordnung. Vor allem Jüngere zeigen sich verständnisvoll, dass manche Unternehmen die Ökostrom-Umlage nicht stemmen können – jeder Vierte der 18-29-Jährigen ist mit der Befreiung einverstanden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.