Vermischtes
Jugendämter führen 107.000 Gefährdungseinschätzungen durch
Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 16 Prozent eindeutig als Kindeswohlgefährdungen. Bei 20 Prozent konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. In 64 Prozent der Fälle kamen die Fachkräfte aber zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
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