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Förderprogramm für Startup-Beteiligungen kommt nur schleppend in Gang

GDN - Das Förderprogramm der Bundesregierung für Internetfirmen kommt nur schleppend voran. Mit 150 Millionen Euro will das Bundeswirtschaftsministerium bis zum Jahr 2016 jungen Start-Up-Unternehmen helfen: Private Investoren, die für mindestens 10.000 Euro Anteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben, können seit dem 15. Mai ein Fünftel des Kaufpreises vom Staat zurückerhalten.
Doch das ausführende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Freitagsausgabe) bis Mitte Oktober erst 589.527,42 Euro an 273 Investoren ausgezahlt. Innerhalb der ersten fünf Monaten hat das Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital" damit nur einen kleinen Bruchteil ausgeschüttet. Bedingung ist, dass die Beteiligung mindestens drei Jahre gehalten wird. Für jeden Investor wird höchstens 250.000 Euro und für jedes Unternehmen höchstens 1 Million Euro im Jahr gezahlt. Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der alleinige Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen). Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung müssen während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.
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