Technik

NSA-Handy-Affäre: Opposition fordert Ermittlungsverfahren

Handy-Sendemast
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - In der NSA-Affäre um das angeblich abgehörte Handy von Kanzlerin Angela Merkel hat die Opposition Generalbundesanwalt Harald Range aufgefordert, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. "Der Generalbundesanwalt kann und muss aktiv werden", sagte der Vizefraktionsvorsitzende der Linke im Bundestag, Jan Korte, der "Welt".
"Es gibt einen hinlänglichen Anfangsverdacht, der ausreicht, um die Ermittlungen aufzunehmen." Das Kernproblem sei aber das fehlende politische Handeln der Bundesregierung, kritisiert Korte: "Da passt die Zögerlichkeit von Herrn Range in die Gemengelage." Rückendeckung bekommt Generalbundesanwalt Range dagegen von Union und SPD. "Ich teile weder in Form noch in Inhalt die Kritik der Opposition", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Michael Hartmann, der "Welt". "Es ist ein hohes Gut, dass wir in Deutschland eine unabhängige Justiz haben, die sich von der Politik nicht unter Druck setzten lässt." Er habe Range als korrekten und gründlichen Ermittler schätzen gelernt. Aber auch Hartmann fordere schnelle Klarheit, ob es ein Ermittlungsverfahren geben sollte. "Ich würde mir wünschen, dass die Prüfung bald abgeschlossen ist", sagte Hartmann. "Wenn sie einen konkreten Anfangsverdacht ergibt, dann muss es auch ein Verfahren geben." Dabei dürfe es keine falschen Rücksichtnahmen geben: "Auch die USA müssen damit rechnen, dass sie, wenn sie gegen deutsche Gesetze verstoßen, hier strafverfolgt werden." Auch der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Stephan Mayer, weist die Vorwürfe gegen Range zurück: "Das ist reine politische Polemik, wenn jetzt der Versuch unternommen wird, dem Generalbundesanwalt Vorgaben zu machen." Range müsse genügend Zeit haben, unabhängig von der Politik zu prüfen, ob ein konkreter Anfangsverdacht gegeben sei. Sollte sich dieser bestätigen, sei ein Ermittlungsverfahren aber unvermeidbar. "Damit würde deutlich gemacht, dass sich auch diplomatische Vertreter eines Landes in Deutschland an Recht und Gesetz halten müssen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.