Politik

"Spiegel": Streit um mögliches NPD-Verbotsverfahren spaltet Bund und

Kundgebung gegen Rechts in Halle
(Quelle: Josepha Hilpert, dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD werden durch zwei neue Dokumente bestärkt. Am vergangenen Mittwoch legten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens vor.
In dem 141 Seiten langen Dossier seien Hetzreden, Aufrufe und Artikel von mehr als 400 Mitgliedern der NPD aufgelistet. Voraussetzung für ein Verbot sei der Nachweis, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv ablehne, schreiben Stahlknecht und Friedrich. Die Partei habe eine "antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung" und sei mit dem Nationalsozialismus "wesensverwandt". Dafür fänden sich in der Materialsammlung "Belege, deren Aussagekraft allerdings unterschiedlich ist". Die Bewertung des Berichts fällt vorsichtiger aus: "Die künftige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht prognostizierbar." Die Entscheidung über ein Verbot sei eine "Frage der politischen Abwägung". Die zurückhaltende Bewertung hat Verbotsskeptiker Friedrich erzwungen – zum Unwillen seiner Länderkollegen. Die meisten sind für das Verbot, Friedrich ist dagegen. Vor der Innenministerkonferenz diesen Mittwoch in Rostock- Warnemünde trennt sie ein tiefer Graben. "Ich werde empfehlen, den Antrag zu stellen", sagt Stahlknecht. "Wir haben gute Erfolgsaussichten." In einem Brief an alle Kollegen schloss sich der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern, Stahlknechts Bewertung "ausdrücklich" an. Unterstützung erhalten die Befürworter durch ein Gutachten von Franz Wilhelm Dollinger. Der Jurist hatte sich 2003 mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren als Referent am Verfassungsgericht befasst. Dollingers Urteil fällt eindeutig aus: Die Ziele der NPD seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, die NPD habe zudem gewalttätige Tendenzen. Lediglich die Mandate, welche NPD-Abgeordnete in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern innehaben, könnten rechtlich geschützt sein. Mittlerweile spricht vieles dafür, dass die Innenminister sich für einen Verbotsantrag entscheiden.
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