Kultur

Zeitung: Museen erheben Ansprüche auf Bilder aus Münchener Kunstfund

GDN - Deutsche Museen erheben Ansprüche auf das Erbe des in der vergangenen Woche verstorbenen Mannes, in dessen Münchener im Februar 2012 mehr als 1.200 Werke gefunden worden waren. Wie die "Welt" berichtet, prüfen unter anderem Häuser in Leipzig, Mannheim, Kiel und Wuppertal Rückgabeforderungen für bestimmte Kunstwerke.
Gerhard Finckh, Direktor des Wuppertaler Von der Heydt-Museums, sagte der "Welt", man habe schon im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft Augsburg dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Bilder der Sammlung ursprünglich aus dem Bestand des Museums stammen. "Es ist ganz klar, dass wir die zurückhaben wollen." Er kündigte an, sich in den nächsten Tagen erneut an die Behörde zu wenden. "Jetzt, da die Bilder ins Ausland gehen sollen, wird das Thema besonders dringlich." Hintergrund ist die sogenannte "Aktion Entartete Kunst" der Nazis. 1937 beschlagnahmte der NS-Staat rund 17.000 Kunstwerke aus staatlichen Museen, die nicht mit dem Kunstgeschmack des Regimes vereinbar waren. Viele dieser Bilder landeten später im Besitz des Vaters des in der vergangenen Woche Verstorbenen, welcher die Familiensammlung schließlich dem Berner Kunstmuseum vermachte. Ob staatliche Museen Restitutionsforderungen für Bilder der "Aktion Entartete Kunst" erheben können, ist rechtlich umstritten. Ulrike Lorenz, Direktorin der Kunsthalle Mannheim, sagte der "Welt", man werde erst einmal nicht verhindern können und wollen, dass die Sammlung in die Schweiz gehe. "Wir gehen vielmehr davon aus, dass sie im Kunstmuseum Bern in guten, verantwortungsvollen Händen wäre. Aber die Stadt Mannheim prüft selbstverständlich, ob und wie wir unsere juristischen Ansprüche auf eventuell vorhandene Werke aus der `Aktion Entartete Kunst` aufrechterhalten." Der Wuppertaler Museumsdirektor Finckh sagte: "Es geht nicht an, dass sich Deutsche an Deutschen bereichern können." Das sei ein Skandal erster Güte. "Dass der Sohn später solche Bilder nach und nach verscherbelt, um sein Leben zu bestreiten, ist eine zweite Ungerechtigkeit. Das muss fair aufgearbeitet werden." Außerdem bestätigten die Kieler Kunsthalle sowie das Museum der bildenden Künste Leipzig, eventuelle eigene Rückführungsansprüche zu prüfen.
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