Politik

Verfassungsrichter Müller erinnert an Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens

GDN - Der Verfassungsrichter Peter Müller hat auf die Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens verwiesen. "Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts ist die entscheidende Frage, ob festgestellt werden kann, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht", sagte Müller der "Welt am Sonntag" (E-Tag: 23. Dezember 2012).
Auf die Nachfrage, ob das Beweismaterial frei von V-Mann-Quellen sein müsse, antwortete Müller: "Es muss die Partei sein, die aggressiv-kämpferisch auftritt. Darüber werden wir zu befinden haben." Nach Darstellung des früheren saarländischen Ministerpräsidenten macht es für das Gericht keinen Unterschied, ob der Bundesrat allein den Verbotsantrag stellt oder Bundesregierung und Bundestag mitziehen. "Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz reicht es aus, wenn ein antragsbefugtes Organ den Antrag stellt", sagte er. "Wir fragen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür genügt der Antrag eines Organs."
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