Vermischtes

NSU-Prozess: Gericht lehnt Entlassung von Verteidigern ab

Eingang zum Strafjustizzentrum München
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im Münchener NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht die Entpflichtung der urspünglichen drei Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Götzl sagte, die Anwälte Heer, Stahl und Sturm hätten ihren entsprechenden Antrag nicht ausreichend begründet.
So gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine "nachhaltig gestörte Zusammenarbeit" mit der Hauptangeklagten. Beate Z. hatte sich einen vierten Verteidiger genommen und zu Erkennen gegeben, dass sie mit ihren bisherigen Anwälten nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Mit der jetzigen Entscheidung kann der laufende Prozess vorerst weitergehen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.