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Professor beantragt Löschung des FC Bayern aus Vereinsregister

Logo des FC Bayern München in einem Fanshop
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Ein Professor für Handels- und Gesellschaftsrecht hat die Löschung des FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister beantragt. "Wegen Rechtsformverfehlung", heißt es in seinem Schreiben an das Amtsgericht München, über das "Zeit-Online" berichtet.
Er beruft sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, danach muss ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen, darf allenfalls in einem untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften. Der FC Bayern macht aber rund eine halbe Milliarde Euro Umsatz im Jahr. Zwar haben die Bayern, wie viele andere deutsche Fußballvereine, ihre Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert, doch der Jurist verweist auf den Präzedenzfall ADAC. Der Automobilverein hatte viel zu hohe Umsätze getätigt um noch dem ideellen Zweck zu entsprechen. Um einer Löschung zu entgehen, hat der ADAC eine Strukturreform beschlossen, die den Einfluss des Vereins deutlich verringert. Auslöser dieser Entscheidung war ausgerechnet das Amtsgericht München. Die Parallelen zwischen dem ADAC und dem FC Bayern hält der Professor für unbestreitbar. Handelt das Gericht konsequent, müsste es demnach auch für den FC Bayern Folgen androhen. Nur im Extremfall würde der Verein, der mehr als 270.000 Mitglieder zählt, tatsächlich gelöscht. Es sei aber realistisch, dass der FC Bayern e. V. seinen Einfluss auf das operative Geschäft seiner Profifußballer aufgeben muss, heißt es in dem Schreiben. Auch für die gesamte Fußballbranche steht etwas auf dem Spiel: Es könnte sein, dass die 50+1-Regel endgültig kippt. Die besagt, dass der Verein die Stimmenmehrheit haben muss. Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts München ist das möglicherweise nicht vereinbar. Vor allem sollten nach Auffassung des Juristen diejenigen Fußballvereine, die ihre Lizenzspielerabteilung nicht ausgegliedert haben, beobachten, was in München passiert. "Dass die aktuelle Struktur dieser Vereine rechtswidrig ist, lässt sich nicht anzweifeln", schreibt er. "Es handelt sich um einen tolerierten Rechtsbruch."
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