Sport

Sportrechtler hält Löschantrag gegen FC Bayern für "Wichtigtuerei"

Logo des FC Bayern München in einem Fanshop
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Sportanwalt Christoph Schickhardt hat den Antrag zur Löschung des FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister kritisiert: "Dies ist ein akademischer und rein theoretischer Streit, der überhaupt keine Auswirkungen auf die Praxis haben wird", sagte Schickhardt der "Welt" (Samstag). "Das ist also absolut nicht der Rede wert. Für mich ist dieser Antrag eine einzige Wichtigtuerei" Der Sportrechtler ergänzte: "Da wird nur die Plattform Bayern München genutzt, um irgendwie Aufmerksamkeit und Presse zu bekommen."
Für Schickhardt steht außer Frage, dass der deutsche Rekordmeister alle Kriterien des Vereinsrechts erfüllt: "Der FC Bayern München erfüllt selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen und Notwendigkeiten des Vereinsrechts - und das übrigens mustergültig." Obwohl der FC Bayern München e.V. 75 Prozent der Anteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft halte, sei die gesetzlich vorgeschriebene Gemeinnützigkeit in vollem Umfang gewährleistet: "Beim FC Bayern ist jedoch eine klare Trennung erfolgt. Es bleibt ein Rätsel, wie ein Professor auf eine solche Idee kommen kann. Natürlich fließt kein Euro aus dem e.V. an Profispieler. Die Gehälter werden ausschließlich von der AG bezahlt. Die Gemeinnützigkeit ist beim FC Bayern München vollständig gewährleistet. Die Profiabteilung schafft dort die Basis für die Amateure sowie den Sport und den Spielbetrieb in den vielen Abteilungen." In erster Linie sei es Aufgabe der Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu prüfen, sagte Schickhardt. Und weiter: "Unsere Finanzbehörden sind die best geführten Behörden der Welt. Da braucht keiner die Angst haben, dass denen etwas entgeht. "
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.