Politik

Streit um Gehaltserhöhung: EU-Kommission bereitet Klage gegen den Rat der EU vo

Europaflagge
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im Streit um eine nicht gewährte Gehaltserhöhung für EU-Bedienstete bereitet die Europäische Kommission nach Informationen der "Welt" eine Klage gegen den Rat der EU, das Organ der Mitgliedstaaten, vor. Das hat Kommissionspräsident José Manuel Barroso in dieser Woche in einem Brief an den irischen Finanzminister Michael Noonan als den zuständigen Vertreter der derzeitigen Ratspräsidentschaft angekündigt.
Der Brief liegt der Zeitung vor. "Der Rat hat seine Pflichten nicht erfüllt", im Sinne des Artikels 265 des EU-Vertrages, heißt es in dem auf Französisch abgefassten Schreiben. Das Gremium habe laut EU-Recht die Pflicht gehabt, bis Ende Dezember 2012 einen Vorschlag der Kommission zur Gehaltserhöhung für EU-Bedienstete und Pensionäre zu genehmigen. Die Minister sollen den Beschluss zur Lohnrunde nachholen und "den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Zugang dieses Briefes annehmen", heißt es in dem Schreiben. Der juristische Dienst der Kommission bereitet bereits eine "Untätigkeitsklage" vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, die den Rat zur Beschlussfassung anhalten soll. Gleichzeitig beschloss die Kommission am 15. Januar, eine zweite Klage anzustrengen: auf Nichtigkeit des Ergebnisses der entsprechenden Ministerratssitzung, erfuhr die "Welt" aus der EU-Kommission. "Die Kommission beabsichtigt, die Gesetzmäßigkeit dieses Beschlusses vor dem Gerichtshof anzufechten", schrieb Barroso an Noonan. Die Minister hatten am 20. Dezember vereinbart, keine Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission bezüglich einer Gehaltsanpassung für die Zehntausenden EU-Beschäftigten zu treffen. Der Kommissionsvorschlag beinhaltete eine Gehaltssteigerung, gleichzeitig aber die Erhöhung einer Sonderabgabe, die in der Folge des Beschlusses seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben wird.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.