Politik

Adoptions-Urteil: CDU-Politiker fordert völlige Freigabe

Frau mit Kind
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - In der Union hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Adoption in homosexuellen Partnerschaften eine neue Debatte über den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren ausgelöst. Klares Lob erhalten die Karlsruher Richter vom Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann: "Ich finde das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes richtig und konsequent", sagte er der "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe).
"Es gibt keinen zwingenden Grund, die Sukzessiv-Adoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anders zu beurteilen als die von Anfang an zulässige Stiefkind-Adoption. Es ist daher erstaunlich, dass man die vom Verfassungsgericht kritisierten Beschränkungen im Gesetz nicht von vornherein ausgespart hat." Kaufmann fordert von der Koalition nun die Freigabe der Adoption für homosexuelle Paare: "Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wäre aus meiner Sicht der nächste logische Schritt. Hier will ich in der Union gerne Überzeugungsarbeit leisten. Die Debatte darüber dürfte nun eröffnet sein." Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), sagte der Bild-Zeitung, die Union müsse trotz des Richterspruchs das Ideal der Vater-Mutter-Kind-Familie hochzuhalten. "Verantwortliche Politik darf nicht nur danach fragen, was zeitgemäß ist, sondern muss fragen, was zukunftsgemäß ist. Aus meiner Sicht muss es da unverbrüchliche Maßstäbe geben: Ohne die Verantwortungsgemeinschaft der Familie aus Vater, Mutter, Kind geht es nicht." Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungswidrig.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.